Seit dem 1. Jänner 2019 gilt in Österreich die Pflicht, Wertkarten (also Prepaid-SIM-Karten) zu registrieren. Neue Kunden müssen sich also beim Kauf einer Wertkarte bei ihrem Mobilfunkanbieter identifizieren. Dazu muss ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Führerschein, Pass oder Personalausweis) vorgelegt werden. Sie telefonieren bereits mit Wertkarte, sind aber noch nicht registriert?
Bis 1. September 2019 ist das kein Problem, aber ab diesem Tag gilt die Pflicht auch für bestehende Kunden. Das heißt, dass Sie noch bis 1. September Zeit für die Registrierung. Gern führen wir die Registrierung in unserem Handy-Shop in Jenbach durch: Bringen Sie einfach einen amtlichen Lichtbildausweis, den PUK-Code sowie Ihr Handy mit und wir erledigen das für Sie.